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Gutachten

Unfall-Schadengutachten

Rechtlich sicher unterwegs

Beauftragen Sie uns zur Beweissicherung und Begutachtung von Schäden.

Schadensgutachten werden im Wesentlichen in drei für Privatleute relevante Kategorien eingeteilt, die nach ihrer Art der Verwendung unterschieden werden:

Haftpflichtschaden-Gutachten:

Ihrem Fahrzeug wurde ein Schaden zugefügt. Sie weisen mit dem Haftpflichtschaden-Gutachten die Art und Höhe des Schadens an seinem Fahrzeug nach. Darin weist der Sachverständige für Sie die Höhe einer eventuell eingetretenen Wertminderung an Ihrem Fahrzeug aus, legt im Totalschadenfall die Höhe des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes fest, weist die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer aus und stellt den Ihnen zustehenden Nutzungsausfall dar. Die Untersuchung des PKWs ist dementsprechend umfassender als ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt und kann bei strittigem Unfallhergang auch der Beweissicherung dienen. Das Gutachten ist für Sie kostenlos. Die Gutachterkosten gehören genau wie die Kosten eines von Ihnen zu Rate gezogenen Rechtsbeistandes zum Haftungsumfang der Versicherung des Unfallgegners und sind von dieser zu ersetzen.

§ 249 BGB – Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Kaskoschaden-Gutachten:

Bei einem Kaskoschaden wird mit der eigenen Kaskoversicherung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen abgerechnet. Im Regelfall beauftragt der Kasko-Versicherer einen eigenen Sachverständigen. Wenn der Geschädigte nicht mit der Schadenfeststellung einverstanden ist, hat er jedoch das Recht auf die Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens und die Beauftragung eines Sachverständigen seines Vertrauens.

Gerichts-Gutachten

Wenn das Gericht zur Beurteilung eines Sachverhaltes nicht selbst den notwendigen Sachverstand besitzt, dann beauftragt es einen in dem entsprechenden Fachgebiet tätigen Sachverständigen. Dieses Gerichts-Gutachten wird nicht nur für die Beurteilung von Zivilrechtsansprüchen verwendet. Oft geht es um die Beurteilung von strafrechtlichen Belangen.

Sie benötigen mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.