FuhrparkLeistungen für Ihren Fuhrpark

Gefahrgutbeauftragter

Unser Service für Gefahrgüter

Einhaltung aller Transportbestimmungen

Gefahrgutbeauftragte kümmern sich um die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger.

Wir beraten Ihr Unternehmen diesbezüglich in allen relevanten rechtlichen Aspekten und überwachen ggf. alle Vorgänge, die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Gemäß der GbV fertigen wir hierüber Aufzeichnungen an, die fünf Jahre von uns aufbewahrt werden und den zuständigen Behörden bei Bedarf zur Prüfung vorzulegen sind.
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Gefahrgutbeauftragten, so das Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können, ohne die gesetzlichen Vorschiften zum Umweltschutz zu vernachlässigen.

Ausstellung und Verlängerung der ADR-Bescheinigung

Gefahrgutfahrzeuge müssen den Gefahrgutbestimmungen entsprechen. Der Nachweis dafür ist die ADR-Bescheinigung, die jeder Gefahrgutfahrer mitführen muß. Unsere GTÜ-Prüfingenieure und Unterschriftsberechtigten verlängern die Bescheinigung bzw. stellen nach Ablauf eine neue Bescheinigung aus.

GTÜ Fahrzeugprüfungen

AU/HU, SP, BOKraft

Alle Prüfungen für die Personenbeförderung

Als GTÜ Vertragspartner übernehmen wir neben der Haupt- und Abgasuntersuchung auch die Sicherheitsprüfung und die Prüfung nach Vorschriften der BOKraft für Ihren Fuhrpark.

Im Rahmen der Sicherheitsprüfung setzt unser Team die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um. Diese Prüfungen werden abgesehen von Pkws auch an Lkws, Zugmaschinen und KOMs qualifiziert durchgeführt.

Des Weiteren prüfen wir Ihren Fuhrpark auch nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Diese Untersuchungen werden nach §§ 41, 42 (2) bzw. § 42 (1) für Taxen, Mietwagen, Omnibusse und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung durchgeführt. Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und der Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen unsere GTÜ-Prüfingenieure gerne.

Lof-Zugmaschinen

Ihr Bauernhof oder Agrargenossenschaft als Prüfplatz

Wir melden Ihren Betreib als Prüfplatz an

Auch Ackerschlepper unterliegen den Prüfvorschriften des § 29 StVZO (Hauptuntersuchung). Gemäß den Vorschriften können diese Untersuchungen auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an.

Arbeitssicherheit und UVV

Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter

Wir überprüfen und verbessern existierende Arbeitssicherheitsstrukturen.

Die Arbeitssicherheit steht in Werkstätten an erster Stelle. Um sicherzustellen, dass alle Vorgänge in Ihrem Unternehmen vorschriftsmäßig ablaufen, überprüfen wir gerne für Sie existierende Strukturen und unterbreiten Ihnen Verbesserungsvorschläge. Auf Wunsch unterweisen wir darüber hinaus Ihre Mitarbeiter in den Prozessen der Arbeitssicherheit. Unsere speziell ausgebildeten Sicherheitsingenieure sorgen dafür, dass Ihre Werkstatt ein angenehmer Arbeitsplatz mit minimiertem Unfallrisiko ist.

Als externer Dienst übernehmen wir für Sie die nach dem Arbeissicherheitsgesetzt vorgeschriebene Funktion der "Fachkraft für Arbeitssicherheit".

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie als professioneller Partner bei der Bewältigung vielseitiger Arbeitsschutzaufgaben.

Unsere Sachverständigen sind immer auf dem neuesten Stand der aktuellen Bestimmungen und können Ihren Betrieb auf sicherheitsrelevante Defizite hinweisen und bei der Aufhebung dieser unterstützen. Das Unfallrisiko wird so deutlich reduziert, daraus resultierende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden. Wir führen die nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Prüfungen durch. Wir führen UVV-Prüfungen gemäß nachfolgenden Vorschriften durch:

  • DGUV Vorschrift 3 (BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV Vorschrift 52 (BGV D 6) Krane und DGUV Grundsatz 309-001 Prüfung von Kranen
  • DGUV Vorschrift 54 (BGV D 8) Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Vorschrift 70 (BGV D 29) Fahrzeuge
  • DGUV Vorschrift 79 (BGV D 34) Verwendung von Flüssiggas
  • DGUV Information 208-013 und BetrSichV Leitern und Tritte
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Kap. 2.10 Hebebühnen
  • Sachkundigenprüfung (befähigte Person) gem. §10 Betriebssicherheitverordnung-BetrSichV

KontaktWir freuen uns auf Sie

ISB KFZ-Prüfstelle WildauLDS

GTÜ - Prüfstelle

KFZ - Sachverständige
Fontaneallee 51
15745 Wildau

Telefon: 03375 - 529445

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 9 Uhr bis 18 Uhr
Jeden 2.Sonnabend 9 Uhr bis 13 Uhr nach Terminvereinbarung

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